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Ausländerbeirat: Auch Geflüchtete dürfen wählen!

Am 14. März finden in Oberursel die Kommunalwahlen statt. Alle Bürger mit ausländischem Pass – außer Doppelstaatler – können den Ausländerbeirat wählen, sofern sie achtzehn Jahre alt sind oder älter. Dies gilt auch für alle EU-Bürger und für Geflüchtete, die länger als sechs Wochen in Oberursel sind. Sollte eines dieser Merkmale auf Euch zutreffen oder solltet ihr jemanden kennen, auf den sie zutreffen: Bitte nutzt die Wahl bzw. fordert dazu auf. Denn der Ausländerbeirat kann durchaus Einfluss geltend machen:

„(1) Der Ausländerbeirat vertritt die Interessen der ausländischen Einwohner der Gemeinde. Er berät die Organe der Gemeinde in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen.

(2) Der Gemeindevorstand hat den Ausländerbeirat rechtzeitig über alle Angelegenheiten zu unterrichten, deren Kenntnis zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlich ist. Der Ausländerbeirat hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen. Der Ausländerbeirat ist in allen wichtigen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen, zu hören. Gemeindevertretung und Gemeindevorstand können, Ausschüsse der Gemeindevertretung müssen in ihren Sitzungen den Ausländerbeirat zu den Tagesordnungspunkten hören, die Interessen der ausländischen Einwohner berühren. In allen wichtigen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen, kann der Ausländerbeirat Anträge an die Gemeindevertretung richten; § 58 Abs. 5 Satz 3 gilt entsprechend.“ (Hessische Gemeindeordnung)

Und hier gibt es Material, dass man an Freunde und Bekannte verschicken kann: https://www.agah-hessen.de/wahl2021/socialmedia-material/#c22663

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